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Datenschutz nach Corona

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Coronadaten die gesammelt wurden, sind zu löschen

Was jetzt auf Sie zukommt

Bitte beachten Sie, dass Daten im Zusammenhang mit der Erfassung des 3G-Status des Unternehmens umgehend gelöscht werden müssen. Diese Daten werden gemäß den geltenden Corona-Vorschriften erhoben und verarbeitet. (§ 28 b 3. Satz 1. Satz IfSG aF). Mit der Änderung des IfSG vom 20. März 2022 entfällt diese Grundlage.

Die niedersächsische Landesdatenschutzbehörde hat am 19. April 2022 eine Pressemitteilung herausgegeben und angekündigt, die Umsetzung durch Kontrollmaßnahmen zu überprüfen. Es ist davon auszugehen, dass andere Behörden eine identische Auffassung vertreten. Der Impf- oder Genesenen-Status gehört zu den sensiblen und besonders geschützten Gesundheitsdaten, die generell nicht abgefragt werden sollten. Hier gab es durch die Gesetzgebung eine temporäre Ausnahme. Bitte prüfen Sie Ihren Datenbestand und löschen Sie entsprechend. Achten Sie bei der Löschung auf die konforme Entsorgung.  

Wir sehen keine Alternativlösung die Daten über Ihr „Hausrecht“ weiter zu verarbeiten. Beachten Sie bei dem Hausrecht auch immer eine mögliche Diskriminierung. Wenn Sie der Auffassung sind, dass Sie diese Daten erfassen müssen, oder wenn Sie Fragen dazu haben, können Sie sich gerne an uns wenden.

Unternehmen, für die eine einrichtungsbezogene Impfpflicht gilt, beachten bitte folgendes: https://datenschutzkonferenz-online.de/media/dskb/2022_13_04_beschluss_DSK_20a_IfSG.pdf   

https://lfd.niedersachsen.de/startseite/infothek/presseinformationen/corona-daten-spatestens-jetzt-loschen-210773.html

https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__28b.html

In Kooperation mit unserem Partner QS-Kornmann

Beitrag erstellt am 25.04.2022

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