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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Confiniti Akademie

1. Geltungsbereich

Unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich unter Einbeziehung dieser AGB. Änderungen gelten nur insoweit, als diese schriftlich vereinbart sind.

2. Umfang und Ausführung des Dienstleistungsauftrages

Gegenstand des Auftrages ist die vereinbarte Dienstleistung (Beratung, Training, Coaching), nicht ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg.

3. Vergütung der Leistung, Zahlungsbedingungen, Verzug

3.1 Das für den Auftrag vereinbarte Honorar versteht sich grundsätzlich zuzüglich von Nebenkosten, unter anderem Reise-, Übernachtungsaufwand und Spesen. Die vom Kunden zu zahlenden Entgelte berechnen sich zuzüglich der aktuell geltenden Umsatzsteuer.

3.2 Wenn der Auftraggeber Aufträge, Arbeiten, Planungen und dergleichen ändert oder abbricht bzw. die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändert, wird er Confiniti die dadurch anfallenden Kosten ersetzen und
von allen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freistellen.

3.3 Die Nichtzahlung innerhalb des vereinbarten Zahlungsziels setzt die säumige Partei ohne weitere Mahnung in Verzug. Hierfür sind Verzugszinsen in Höhe von neun von Hundert des säumigen Betrages pro Jahr für
den Verzugszeitraum zu zahlen. Weitergehende Ansprüche auf Schadenersatz bleiben hiervon unberührt.

4. Angebot oder Vertragsschluss

4.1 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch hinsichtlich der Preisangaben. Gegenstand des Auftrages ist die vereinbarte Tätigkeit oder die sonstige Leistung und nicht ein Erfolg.

4.2 Sie können schriftlich oder per Fax eine Anmeldung oder Bestellung abgeben. Mit dem Auftrag / der Anmeldung erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Leistung erwerben zu wollen. Verträge bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung oder der Ausführung des Auftrags durch uns.

4.3 Ein Rücktritt von einer vereinbarten Leistung muss schriftlich erfolgen. Abhängig vom Zeitpunkt des Rücktritts werden folgende Gebühren fällig:
§ ab 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 10 Prozent der Lehrgangsgebühren
§ ab 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 20 Prozent der Lehrgangsgebühren
§ ab 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 50 Prozent der Lehrgangsgebühren

Bei Nichterscheinen zur Veranstaltung oder vorzeitigem Beenden der Teilnahme ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten. Die Benennung eines Ersatzteilnehmers ist vor Beginn möglich.

5. Änderungen des Auftrags

5.1 Änderungen und Ergänzungen des Auftrags bedürfen der Schriftform.

5.2 Solange die Änderungen nicht schriftlich niedergelegt sind, führt Confiniti die Arbeiten ohne Berücksichtigung der Änderungswünsche durch.

5.3 Confiniti ist verpflichtet, Änderungsverlangen des Auftraggebers Rechnung zu tragen, sofern ihm dies im Rahmen seiner betrieblichen Kapazitäten, insbesondere hinsichtlich des Aufwandes und der Zeitplanung zumutbar ist. Dadurch entstehende Mehrkosten werden nach Maßgabe von Ziffer 3.1 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vergütet.

6. Zahlungsbedingungen

6.1 Sofern keine einzelvertragliche Regelung besteht, ergeben sich die jeweils gültigen Teilnahmegebühren oder Preise aus den aktuellen Veranstaltungsprogrammen (Druck oder Internet). Die Gebühren oder Kaufpreise sind sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzüge und unter Angabe der Rechnungsnummer auf eines der angegebenen Konten zu überweisen. Alle Preise verstehen sich als Nettopreise, zuzüglich der anfallenden gesetzlichen Mehrwertsteuer (Ausnahmen gem. §4 Nr. 21 UStG sind gesondert gekennzeichnet).

6.2 Die Teilnahmegebühr beinhaltet keine Hotel- oder Übernachtungskosten. Diese sind vom Auftraggeber oder Teilnehmer zu tragen.

7. Durchführung von Veranstaltungen

7.1 Die Veranstaltung wird entsprechend dem ausgedruckten Programminhalt durchgeführt. Confiniti behält sich jedoch Änderungen vor, sofern diese das Veranstaltungsziel nicht grundlegend verändern.

7.2 Ein Anspruch auf die Veranstaltungsdurchführung durch einen bestimmten Dozenten bzw. an einem bestimmten Unterrichtsort besteht nicht. Teilnehmer, die an einem der Veranstaltungstage innerhalb des
Lehrganges nicht teilnehmen können, haben keinen Anspruch auf Kürzung der Lehrgangsgebühren.

7.3 Confiniti behält sich vor, eine Veranstaltung zu verschieben oder abzusagen aus Gründen, die sie nicht selbst zu vertreten hat, z. B. Erkrankung eines Dozenten, Nichterreichen der notwendigen Teilnehmerzahl usw. Die
Benachrichtigung der Teilnehmer über eine Absage erfolgt an die bei Vertragsabschluss oder Beauftragung angegebene Adresse. Bereits bezahlte Teilnahmegebühren werden bei Veranstaltungsausfall zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche seitens der Teilnehmer, insbesondere Schadensersatzansprüche gleich welcher Art, sind ausgeschlossen.

8. Schutz- und Urheberrechte

An den von Confiniti erstellten Unterlagen, Ergebnissen, Berechnungen, etc. behält sich Confiniti die Urheberrechte ausdrücklich vor. Unterrichtsunterlagen oder Teile davon dürfen ohne unsere schriftliche Einwilligung nicht reproduziert werden.

9. Vertraulichkeit

9.1 Confiniti ist nach Maßgabe der Gesetze verpflichtet, über alle Tatsachen, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Kunden bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, gleichviel, ob es sich dabei um den Kunden selbst oder dessen Geschäftsverbindungen handelt, es sei denn, dass der Kunde ihn von dieser Schweigepflicht entbindet.

9.2 Confiniti ist befugt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Kunden zu verarbeiten.

9.3 Diese Schweigepflicht gilt nicht bei Informationen, die offensichtlich nicht schutzbedürftig sind oder auch seitens des Kunden in öffentlicher Form verbreitet werden.

9.4 Der Kunde ist nicht befugt, Konzepte und Unterlagen oder sonstiges geistiges Eigentum von Confiniti über die im konkreten Vertrag vereinbarte Nutzung hinaus zu verwenden. Fehlt eine konkrete Nutzungsvereinbarung, so erstreckt sich das konkrete Nutzungsrecht nur auf den Anwendungsbereich, für den der konkrete Auftrag erteilt wurde.

9.5 Confiniti und der Auftraggeber sind verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass alle sich aus diesen Bedingungen oder aus dem konkreten Vertrag ergebenden Geheimhaltungsverpflichtungen in gleichem Umfang an Hilfspersonen oder andere Dritte weitergegeben werden.

10. Haftung

10.1 Confiniti haftet nicht für den Verlust oder den Diebstahl für die von Teilnehmern zur Veranstaltung mitgebrachten Gegenstände. Bei Confiniti zu vertretenden Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, haftet diese nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Im Übrigen ist eine Haftung ausgeschlossen, es sei denn, es wird aufgrund gesetzlicher Vorschriften zwingend gehaftet.

10.2 Die jeweilige Veranstaltung wird nach dem derzeitigen Stand der Technik sorgfältig vorbereitet und durchgeführt. Für erteilten Rat oder die Verwertung erworbener Kenntnisse übernehmen wir keine Haftung.

11. Mitwirkungspflicht des Kunden

11.1 Der Kunde stellt Confiniti alle zur ordnungsgemäßen Erfüllung des Auftrags erforderlichen Unterlagen und Informationen rechtzeitig zur Verfügung. Dies betrifft im Besonderen, aber nicht nur, alle die Informationen,
welche die Erledigung des Auftrages gefährden können und die Confiniti nicht offensichtlich selbst zugänglich sind.

11.2 Die Mitwirkungspflicht erstreckt sich ebenso auf die Verfügbarmachung von Gesprächspersonen und die Bereitstellung von adäquaten Räumen zur Durchführung der Beratungstätigkeit.

11.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet, Confiniti eine adäquate Arbeitsmöglichkeit zur Verfügung zu stellen. Dieser Arbeitsplatz ist mit Kommunikationsmitteln nach Firmenstandard auszurüsten.

11.4 Der Auftraggeber trägt Sorge dafür, dass Arbeitsplatz und verfügbare Kommunikationsmittel sowie elektronische Speicherplätze u.ä. so eingerichtet sind, dass die Vertraulichkeits- und Verschwiegenheitsregeln erfüllt werden können. Bei Unterlassung hält der Auftraggeber Confiniti ausdrücklich von allen hieraus resultierenden Folgen schadlos.

12. Datenschutz

Mit Ihrer Auftragserteilung bzw. Anmeldung erklären Sie sich einverstanden, dass Ihre Daten elektronisch gespeichert und im Sinne der Zweckbestimmung verarbeitet werden.

13. Gerichtstand und Schutzklausel

13.1 Diese Bedingungen bleiben auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bedingungen in ihren übrigen Teilen verbindlich. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen des UN-Kaufrechtes.

13.2 Erfüllungsort ist unser Geschäftssitz bzw. bei Veranstaltungen der jeweilige Veranstaltungsort. Gerichtsstand ist Lübeck
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Ansprechpartnerin Jeannine Methner
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